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KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 20.11.2015 - 2 Ws 678/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 67g StGB wegen des Verdachts …
Denn auch im Widerrufsverfahren ist zu beachten, dass die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nur als äußerstes und letztes Mittel zur Abwendung der in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bezeichneten schweren Straftaten für die Allgemeinheit eingesetzt werden darf (KG, Beschluss v. 15.05.2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01). - OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem …
Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris). - KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung
Der unmittelbare Anlass des Widerrufs muss nicht das Gewicht haben, das für eine Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 5 Ws 229/01 - Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 g Rn. 5). - OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei …
Somit ist für die Entscheidung über den Widerruf ohne Bedeutung, dass eine Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem Urteil des Landgerichts A. vom 28.03.2011 nicht erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 15.05.2001 - 5 Ws 229/01 [bei juris];… Fischer StGB 59. Aufl. § 67 g Rn. 5).