Rechtsprechung
   KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,62456
KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01 (https://dejure.org/2001,62456)
KG, Entscheidung vom 15.05.2001 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01 (https://dejure.org/2001,62456)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01 (https://dejure.org/2001,62456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,62456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 2 Ws 678/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 67g StGB wegen des Verdachts

    Denn auch im Widerrufsverfahren ist zu beachten, dass die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nur als äußerstes und letztes Mittel zur Abwendung der in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bezeichneten schweren Straftaten für die Allgemeinheit eingesetzt werden darf (KG, Beschluss v. 15.05.2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01).
  • OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem

    Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris).
  • KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15

    Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung

    Der unmittelbare Anlass des Widerrufs muss nicht das Gewicht haben, das für eine Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 5 Ws 229/01 - Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 g Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Somit ist für die Entscheidung über den Widerruf ohne Bedeutung, dass eine Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem Urteil des Landgerichts A. vom 28.03.2011 nicht erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 15.05.2001 - 5 Ws 229/01 [bei juris]; Fischer StGB 59. Aufl. § 67 g Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht